Artikel 17 - Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGBIVuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 17 Änderung der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung


Artikel 17 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2008 HZAZustV § 3, § 4, § 6

(600-1-3-14)

In § 3 Abs. 3 Nr. 3, § 4 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 sowie § 6 Abs. 1 Nr. 3 und 4 Buchstabe c der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S. 202) wird jeweils die Angabe „den §§ 107 und 112" durch die Angabe „§ 18h Abs. 7 und § 112" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 17 Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 17 SGBIVuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGBIVuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2933
Artikel 15 2. SGBIVuaÄndG Änderung der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung
... vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S. 202), die durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3024) geändert worden ist, wird jeweils die ...


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