Artikel 20 - Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGBIVuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 20 Aufhebung von Verordnungen


Artikel 20 ändert mWv. 1. Januar 2008 SVAwV

1.
Die Sozialversicherungsausweis-Verordnung vom 25. Juli 1990 (BGBl. I S. 1706), zuletzt geändert durch Artikel 319 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), wird aufgehoben.

2.
Die Verordnung über knappschaftliche Arbeiten in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 822-3-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.



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