Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2008 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

§ 2 - Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2008 (SGB3EntgV 2008 k.a.Abk.)

V. v. 19.12.2007 BGBl. I S. 3066 (Nr. 67); aufgehoben durch § 2 V. v. 18.12.2008 BGBl. I S. 2782
Geltung ab 01.01.2008; FNA: 860-3-26-4 Sozialgesetzbuch
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§ 2



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.



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