Eingangsformel - Vierte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (4. AMVVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3079 (Nr. 67); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2977
Geltung ab 01.01.2008, abweichend siehe Artikel 2
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Eingangsformel



Es verordnen

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das Bundesministerium für Gesundheit auf Grund des § 48 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Buchstabe a, Nr. 7 und Abs. 3 Satz 1 des Arzneimittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und nach Anhörung von Sachverständigen,

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das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf Grund des § 48 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Buchstabe a und c in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 des Arzneimittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und nach Anhörung von Sachverständigen:



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