Änderung Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung vom 30.12.2008

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Artikel 1 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 30.12.2008 geltenden Fassung
Artikel 1 n.F. (neue Fassung)
in der am 30.12.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2977
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 1


Die Arzneimittelverschreibungsverordnung vom 21. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3632), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 18. Juli 2007 (BGBl. I S. 1427), wird wie folgt geändert:

1. § 2 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 7 wird das Wort „Anforderung' jeweils durch das Wort „Verschreibung' und das Wort „Anforderungen' durch das Wort „Verschreibungen' ersetzt.

b) Nach Absatz 7 wird folgender Absatz 8 angefügt:

„(8) Ist die Verschreibung für ein Krankenhaus bestimmt, kann sie auch ausschließlich mit Hilfe eines Telefaxgerätes übermittelt werden.'

2. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a) Folgende Positionen werden gestrichen:

„Biguanide

- zur Diabetesbehandlung - ',

„Guanidine, einfach substituierte

- zur Behandlung des Diabetes mellitus - ',

„Wachstumshormone'.

b) Folgende Positionen werden in alphabetischer Reihenfolge eingefügt:

„Abatacept',

„Betain',

„Darunavir',

„Dirlotapid

- zur Anwendung bei Tieren - ',

„Fesoterodin',

„Lenalidomid',

„Mecasermin',

„Melatonin',

„Metformin',

„Paliperidon',

„Rufinamid',

„Sitagliptin',

„Somatropin',

„Telbivudin',

„Zubereitung aus

Florfenicol

und

Flunixin

- zur Anwendung bei Tieren'.

c) In der Position

„Phenylpropanolamin

- zur Behandlung des ernährungsbedingten Übergewichts -

- zur Anwendung bei Hunden - '

wird das Wort „Hunden' durch das Wort „Tieren' ersetzt.

d) In den Positionen

(Text alte Fassung)

„Aglepriston - zur Anwendung bei Hunden - ', „Altrenogest - zur Anwendung bei Pferden - ', „Closantel - zur Anwendung bei Rindern und Schafen - ', „Enterococcus faecium - zur Anwendung beim Kalb - ', „Escherichia coli, lebend - zur oralen Anwendung beim Kalb - ', „Firocoxib - zur Anwendung bei Hunden - ', „Halofuginon - zur Anwendung beim Rind - ', „Hemoglobinglutamer - zur Anwendung beim Hund - ', „Insulin(vom Schwein)-Zink-Injektionssuspension, kristallin - zur Anwendung bei Hunden - ', „Lecirelin - zur Anwendung bei Rindern und Kaninchen - ', „Nimesulid - zur Anwendung beim Hund - ', „Nitenpyram - zur Anwendung beim Hund und bei der Katze - ', „Pentosanpolysulfat - zur Anwendung beim Hund - ', „Pimobendan - zur Anwendung beim Hund - ', „Pirlimycin - zur Anwendung beim Rind - ', „Resocortol und seine Ester - zur Anwendung beim Hund - ', „Tepoxalin - zur Anwendung beim Hund - ', „Tolfenaminsäure - zur Anwendung bei Hunden und Katzen - ', „Tulathromycin - zur Anwendung bei Rindern und Schweinen - ' und „Vedaprofen - zur Anwendung bei Pferden und Hunden - '

(Text neue Fassung)

„Aglepriston - zur Anwendung bei Hunden - ', „Altrenogest - zur Anwendung bei Pferden - ', „Closantel - zur Anwendung bei Rindern und Schafen - ', „Escherichia coli, lebend - zur oralen Anwendung beim Kalb - ', „Firocoxib - zur Anwendung bei Hunden - ', „Halofuginon - zur Anwendung beim Rind - ', „Hemoglobinglutamer - zur Anwendung beim Hund - ', „Insulin(vom Schwein)-Zink-Injektionssuspension, kristallin - zur Anwendung bei Hunden - ', „Lecirelin - zur Anwendung bei Rindern und Kaninchen - ', „Nimesulid - zur Anwendung beim Hund - ', „Nitenpyram - zur Anwendung beim Hund und bei der Katze - ', „Pimobendan - zur Anwendung beim Hund - ', „Pirlimycin - zur Anwendung beim Rind - ', „Resocortol und seine Ester - zur Anwendung beim Hund - ', „Tepoxalin - zur Anwendung beim Hund - ', „Tolfenaminsäure - zur Anwendung bei Hunden und Katzen - ', „Tulathromycin - zur Anwendung bei Rindern und Schweinen - ' und „Vedaprofen - zur Anwendung bei Pferden und Hunden - '

wird jeweils der mit den Wörtern „- zur Anwendung' beginnende Zusatz durch den Zusatz „- zur Anwendung bei Tieren - ' ersetzt.






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