In dem Register werden nur die folgenden Angaben gespeichert:
- 1.
- Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer und Adresse der elektronischen Post der Einrichtung, die die Erlaubnis im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 2 des Transfusionsgesetzes besitzt,
- 2.
- Art und Bezeichnung der hergestellten und in den Verkehr gebrachten oder eingeführten Blutstammzellzubereitungen gemäß der Herstellungs- oder Einfuhrerlaubnis,
- 3.
- Tätigkeiten der Einrichtung nach der Herstellungs- oder Einfuhrerlaubnis,
- 4.
- Datum der Erlaubniserteilung,
- 5.
- Nummer des Erlaubnisbescheids,
- 6.
- Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer und Adresse der elektronischen Post der meldenden zuständigen Behörde,
- 7.
- Name der meldenden Person der zuständigen Behörde.