Artikel 2a - Investmentänderungsgesetz (InvÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2a Änderung der Solvabilitätsverordnung


Artikel 2a wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. Dezember 2007 SolvV § 29

Die Solvabilitätsverordnung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2926) wird wie folgt geändert:

In § 29 Nr. 1 wird die Angabe „§ 1 Abs. 27 Nr. 1 bis 12" durch die Angabe „§ 1 Abs. 27 Nr. 1 bis 12, 16 und 17" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2a Investmentänderungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2a InvÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InvÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
Artikel 13 BilMoG Änderung sonstigen Bundesrechts
... Solvabilitätsverordnung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2926), geändert durch Artikel 2a des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3089), wird wie folgt geändert: 1. ...


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