Artikel 12 - Investmentänderungsgesetz (InvÄndG k.a.Abk.)

Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank


Artikel 12 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. Dezember 2007 BBankG § 18

In § 18 Satz 1 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 1992 (BGBl. I S. 1782), das zuletzt durch das Gesetz vom 16. Juli 2007 (BGBl. I S. 1382) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Kreditinstituten" die Wörter „, Kapitalanlagegesellschaften und Investmentaktiengesellschaften" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 12 Investmentänderungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 InvÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InvÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 12 DNeuG Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank
... der Bekanntmachung vom 22. Oktober 1992 (BGBl. I S. 1782), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3089), wird wie folgt geändert: 1. ...


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