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Artikel 4 - Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BlauzVnÄndV k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.




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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. Dezember 2007.

 
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