Artikel 4 - Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts (UÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 4 ändert mWv. 1. Januar 2008 KindUG RegelBetrV

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft; gleichzeitig treten das Kindesunterhaltsgesetz vom 6. April 1998 (BGBl. I S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 28 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), und die Regelbetrag-Verordnung vom 6. April 1998 (BGBl. I S. 666, 668), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 5. Juni 2007 (BGBl. I S. 1044), außer Kraft.



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