Das
Haushaltsgesetz 2007 vom
21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3346) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 wird die Zahl 270.500.000.000" durch die Zahl 272.270.000.000" ersetzt.
- 2.
- In § 2 Abs. 1 wird die Zahl 19.580.000.000" durch die Zahl 14.433.000.000" ersetzt.
Der Bundeshaushaltsplan 2007 wird nach Maßgabe des diesem Gesetz als Anlage beigefügten Nachtrags geändert.
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.