Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 (Nachtragshaushaltsgesetz 2007 - NHG 2007 k.a.Abk.)

G. v. 22.12.2007 BGBl. I S. 3216 (Nr. 70); Geltung ab 01.01.2007
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Anlage Nachtrag Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2007

Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 1. Januar 2007 HG 2007 § 1, § 2

Das Haushaltsgesetz 2007 vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3346) wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 wird die Zahl „270.500.000.000" durch die Zahl „272.270.000.000" ersetzt.

2.
In § 2 Abs. 1 wird die Zahl „19.580.000.000" durch die Zahl „14.433.000.000" ersetzt.

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Artikel 2


Artikel 2 ändert mWv. 1. Januar 2007 HG 2007 Anlage

Der Bundeshaushaltsplan 2007 wird nach Maßgabe des diesem Gesetz als Anlage beigefügten Nachtrags geändert.

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Artikel 3



Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.

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Anlage Nachtrag Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2007



(siehe BGBl. I 2007 S. 3217 - 3226)



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