Artikel 7 - Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG)

Artikel 7 Auflösung des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes



Die Artikel 6 und 7 des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 22. Mai 1990 (BGBl. I S. 936), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 1993 (BGBl. I S. 1202) geändert worden ist, werden aufgehoben.



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