Auf Grund des §
659 der
Zivilprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3202, 2006 I S. 431) und des §
79a der
Kostenordnung, die zuletzt durch Artikel
2 des Gesetzes vom
19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Justiz:
Die
Kindesunterhalt-Vordruckverordnung vom 19. Juni 1998 (BGBl. I S. 1364), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 23. November 2004 (BGBl. I S. 3071), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
Kindesunterhalt-Formularverordnung (KindUFV)".
- 2.
- § 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift wird das Wort Vordrucke" durch das Wort Formulare" ersetzt.
- b)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In dem Satzteil vor Nummer 1 wird das Wort eingeführt" durch das Wort verwendet" ersetzt.
- bb)
- In Nummer 1 werden die Wörter der in Anlage 1 bestimmte Vordruck" durch die Wörter das in Anlage 1 bestimmte Formular" ersetzt.
- cc)
- In Nummer 2 werden die Wörter der in Anlage 2 bestimmte Vordruck" durch die Wörter das in Anlage 2 bestimmte Formular" ersetzt.
- 3.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift wird das Wort Vordrucke" durch das Wort Formulare" ersetzt.
- b)
- In Absatz 1 werden die Wörter Der in Anlage 1 bestimmte Vordruck" durch die Wörter Das in Anlage 1 bestimmte Formular" und das Wort Vordruck" durch das Wort Formular" ersetzt.
- c)
- In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter Der in Anlage 2 bestimmte Vordruck ist als Vordrucksatz" durch die Wörter Das in Anlage 2 bestimmte Formular ist als Formularsatz" und das Wort Vordrucks" durch das Wort Formulars" ersetzt.
- d)
- Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 wird das Wort Vordrucke" durch das Wort Formulare" ersetzt.
- bb)
- In Satz 2 wird das Wort Vordrucks" durch das Wort Formulars" ersetzt.
- 4.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In dem Satzteil vor Nummer 1 wird das Wort Vordrucken" durch das Wort Formularen" ersetzt.
- b)
- In Nummer 2 wird das Wort Vordrucke" jeweils durch das Wort Formulare" ersetzt.
- 5.
- § 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1 und das Wort Vordrucken" wird durch das Wort Formularen" ersetzt.
- b)
- Folgender Absatz 2 wird angefügt:
(2) Betrifft der Antrag auf Festsetzung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren Unterhaltsbeträge, die vor dem Inkrafttreten der Dritten Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Vordruckverordnung vom 28. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3283) fällig geworden sind, können für diese Verfahren auch die bis dahin gültigen Vordrucke verwendet werden."
- 6.
- Die Anlagen I und II werden durch die in der Anlage zu dieser Änderungsverordnung enthaltenen Anlagen 1 und 2 ersetzt.
Die Anlage (Gebührenverzeichnis) zur
Handelsregistergebührenverordnung vom
30. September 2004 (BGBl. I S. 2562), die zuletzt durch Artikel
5 des Gesetzes vom
19. April 2007 (BGBl. I S. 542) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Nummer 5000 wird das Wort Prüfverbandes" durch das Wort Prüfungsverbands" ersetzt.
- 2.
- In Nummer 5003 wird der Gebührentatbestand wie folgt gefasst:
- der Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats (§ 52 Abs. 2 Satz 2 GmbHG, § 106 AktG)
- 3.
- In Nummer 5006 wird der Gebührentatbestand wie folgt gefasst:
Bekanntmachung von Verträgen, eines Verschmelzungsplans oder von entsprechenden Entwürfen nach dem UmwG
Artikel
1 tritt am 1. Januar 2008 und Artikel
2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 31. Dezember 2007.
Der Bundesrat hat zugestimmt.