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Artikel 4 - Dritte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (3. ERÄndV k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.




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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 21. Januar 2008.

 
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