§ 2 - Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch auf den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit (§ 366aSGBIIIErmV k.a.Abk.)

V. v. 15.01.2008 BGBl. I S. 34 (Nr. 3)
Geltung ab 26.01.2008; FNA: 860-3-29 Sozialgesetzbuch

§ 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 25. Januar 2008.



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