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Zitierungen von § 11 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Veranstaltungsfachwirt/Geprüfte Veranstaltungsfachwirtin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 VeranstFachWPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VeranstFachWPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 VeranstFachWPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... Veranstaltungsfachwirt/zur Geprüften Veranstaltungsfachwirtin nach den §§ 2 bis 10 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
Anlage 2 VeranstFachWPrV Anlage 2 (zu § 9) Zeugnisinhalte (vom 17.12.2019)
... der Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 11 Absatz 2 Satz 1 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 23.07.2010 BGBl. I S. 1010
Artikel 8 3. FortbVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Veranstaltungsfachwirt/Geprüfte Veranstaltungsfachwirtin
... 1 Nummer 2 bis 4 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis." 2. § 9 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 2 wird das Wort ...