Zitierungen von § 12 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Veranstaltungsfachwirt/Geprüfte Veranstaltungsfachwirtin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 VeranstFachWPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VeranstFachWPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 VeranstFachWPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... Veranstaltungsfachwirt/zur Geprüften Veranstaltungsfachwirtin nach den §§ 2 bis 10 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...


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