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Zitierungen von § 5 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 ImmoFachWPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ImmoFachWPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 ImmoFachWPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... Geprüften Immobilienfachwirt/zur Geprüften Immobilienfachwirtin nach den §§ 2 bis 9 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
§ 8 ImmoFachWPrV Zeugnisse (vom 17.12.2019)
... als Dezimalzahl mit einer Nachkommastelle und in Worten anzugeben. Jede Befreiung nach § 5 ist mit Ort, Datum und der Bezeichnung des Prüfungsgremiums der anderen vergleichbaren ...
Anlage 2 ImmoFachWPrV (zu § 8) Zeugnisinhalte (vom 17.12.2019)
... Gesamtnote als Dezimalzahl, 4. die Gesamtnote in Worten, 5. Befreiungen nach § 5 , 6. Bescheinigung der Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der ...
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