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Änderung I. Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der Bundesfinanzverwaltung vom 15.02.2008

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I. a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.02.2008 geltenden Fassung
I. n.F. (neue Fassung)
in der am 15.02.2008 geltenden Fassung
durch I. A. v. 31.01.2008 BGBl. I S. 155
(Textabschnitt unverändert)

I.


Aufgrund des Artikels I der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten

a) der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15

- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundeszentralamtes für Steuern,

- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen,

- der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bundeswertpapierverwaltung,

b) der Besoldungsgruppen A 2 bis A 13 (gehobener Dienst)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

- den Oberfinanzpräsidentinnen und Oberfinanzpräsidenten,

(Text neue Fassung)

- den Präsidentinnen und Präsidenten der Bundesfinanzdirektionen,

- der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein,

- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Zollkriminalamtes,

vorherige Änderung

- der Leiterin oder dem Leiter des Bildungszentrums der Bundesfinanzverwaltung und

- der Leiterin oder dem Leiter des Zentrums für Informationsverarbeitung und Informationstechnik



- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung,

- der Leiterin oder dem Leiter des Zentrums für Informationsverarbeitung und Informationstechnik und

- den Vorsteherinnen und Vorstehern der Hauptzollämter


jeweils für ihren Geschäftsbereich.