Änderung I. Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der Bundesfinanzverwaltung vom 15.02.2008

Ähnliche Seiten: Änderungshistorie der BFVwErnuEntlAnO

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

I. a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.02.2008 geltenden Fassung
I. n.F. (neue Fassung)
in der am 15.02.2008 geltenden Fassung
durch I. A. v. 31.01.2008 BGBl. I S. 155
(Textabschnitt unverändert)

I.


Aufgrund des Artikels I der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten

a) der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15

- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundeszentralamtes für Steuern,

- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen,

- der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bundeswertpapierverwaltung,

b) der Besoldungsgruppen A 2 bis A 13 (gehobener Dienst)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

- den Oberfinanzpräsidentinnen und Oberfinanzpräsidenten,

(Text neue Fassung)

- den Präsidentinnen und Präsidenten der Bundesfinanzdirektionen,

- der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein,

- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Zollkriminalamtes,

vorherige Änderung

- der Leiterin oder dem Leiter des Bildungszentrums der Bundesfinanzverwaltung und

- der Leiterin oder dem Leiter des Zentrums für Informationsverarbeitung und Informationstechnik



- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung,

- der Leiterin oder dem Leiter des Zentrums für Informationsverarbeitung und Informationstechnik und

- den Vorsteherinnen und Vorstehern der Hauptzollämter


jeweils für ihren Geschäftsbereich.






Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed