Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der Bundesfinanzverwaltung (BFVwErnuEntlAnOÄndA k.a.Abk.)

A. v. 31.01.2008 BGBl. I S. 155 (Nr. 5); Geltung ab 15.02.2008
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Eingangsformel
I.
II.

Eingangsformel



Nach Artikel 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) wird angeordnet:

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I.


I. ändert mWv. 15. Februar 2008 BFVwErnuEntlAnO I.

Abschnitt I Buchstabe b der Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der Bundesfinanzverwaltung vom 7. November 2005 (BGBl. I S. 3196) wird wie folgt gefasst:

 
„b) der Besoldungsgruppen A 2 bis A 13 (gehobener Dienst)

-
den Präsidentinnen und Präsidenten der Bundesfinanzdirektionen,

-
der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein,

-
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Zollkriminalamtes,

-
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung,

-
der Leiterin oder dem Leiter des Zentrums für Informationsverarbeitung und Informationstechnik und

-
den Vorsteherinnen und Vorstehern der Hauptzollämter jeweils für ihren Geschäftsbereich."

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II.



Diese Anordnung wird am Tag nach der Veröffentlichung wirksam.



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