Artikel 6 - Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze (BPolGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. März 2008 SÜG § 12

In § 12 Abs. 1 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867), das zuletzt durch § 33 des Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2590) geändert worden ist, wird das Wort „Bundespolizeidirektion" durch die Angabe „in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 BPolGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPolGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2576
Artikel 4 BVerfSchGuaÄndG Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
... vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 26. Februar 2008 (BGBl. I S. 215) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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