Artikel
1 des
Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetzes vom
22. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3214) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nummer 2 werden jeweils die Wörter der Bundespolizeidirektion" durch die Angabe der in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 bestimmten Bundespolizeibehörde" und jeweils die Wörter die Bundespolizeidirektion" durch die Angabe die in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 bestimmte Bundespolizeibehörde" ersetzt.
- 2.
- In Nummer 3 werden die Wörter die Bundespolizeidirektion" durch die Angabe die in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 bestimmte Bundespolizeibehörde" ersetzt.