Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 21.12.2016 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 7 - Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)

G. v. 26.02.2008 BGBl. I S. 220 (Nr. 6); aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 14.12.2016 BGBl. I S. 2879
Geltung ab 01.03.2008; FNA: 9022-12 Funkrecht
| |

§ 7 Konformitätsbewertungsverfahren für Geräte



(1) Werden Geräte in Verkehr gebracht, ist die Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen nach § 4 Abs. 1 nach dem Verfahren der Absätze 2 und 3 nachzuweisen.

(2) 1Der Hersteller hat anhand einer Untersuchung der maßgebenden Erscheinungen die elektromagnetische Verträglichkeit des Gerätes zu bewerten, um festzustellen, ob es mit den grundlegenden Anforderungen nach § 4 Abs.1 übereinstimmt. 2Die sachgerechte Anwendung aller einschlägigen harmonisierten Normen ist der Bewertung der elektromagnetischen Verträglichkeit gleichwertig. 3Bei der Bewertung sind alle bei bestimmungsgemäßem Betrieb üblichen Bedingungen zu berücksichtigen. 4Kann ein Gerät in verschiedenen Konfigurationen betrieben werden, so muss die Bewertung bestätigen, dass das Gerät mit den grundlegenden Anforderungen nach § 4 Abs.1 in allen Konfigurationen übereinstimmt, die der Hersteller als typisch für die bestimmungsgemäße Verwendung bezeichnet.

(3) 1Der Hersteller hat die technischen Unterlagen nach Anlage 1 zu erstellen, mit denen nachgewiesen wird, dass das Gerät mit den grundlegenden Anforderungen nach § 4 Abs. 1 übereinstimmt. 2Zur Bescheinigung dieser Übereinstimmung stellt er oder sein in der Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter eine EG-Konformitätserklärung nach Anlage 1 aus. 3Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter in der Gemeinschaft haben die technischen Unterlagen und die EG-Konformitätserklärung mindestens zehn Jahre lang nach Fertigung des letzten Gerätes für die Bundesnetzagentur zur Einsicht bereitzuhalten.

4Sind weder der Hersteller noch sein Bevollmächtigter in der Gemeinschaft ansässig, fällt diese Verpflichtung der Person zu, die für das Inverkehrbringen des Gerätes auf dem Gemeinschaftsmarkt verantwortlich ist.

(4) 1Zusätzlich zu dem Verfahren nach den Absätzen 2 und 3 kann der Hersteller oder sein in der Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter die technischen Unterlagen der benannten Stelle mit dem Antrag auf ihre Bewertung vorlegen. 2Dabei teilt er mit, welche Aspekte der grundlegenden Anforderungen zu bewerten sind. 3Die benannte Stelle prüft, ob die technischen Unterlagen in angemessener Weise die Übereinstimmung mit den zu bewertenden Anforderungen nachweisen. 4Ist dies der Fall, bestätigt die benannte Stelle dem Hersteller oder seinem in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten, dass das Gerät mit den bewerteten Anforderungen übereinstimmt. 5Der Hersteller fügt die Bestätigung den technischen Unterlagen hinzu.



 

Zitierungen von § 7 EMVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 EMVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EMVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 EMVG Inverkehrbringen, Inbetriebnahme und Betrieb (vom 28.04.2012)
... nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie ein Konformitätsbewertungsverfahren nach § 7 durchlaufen haben und die Anforderungen nach § 8 Abs. 1 und § 9 erfüllt sind. ...
§ 8 EMVG CE-Kennzeichnung
... Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen nach § 4 im Verfahren nach § 7 nachgewiesen wurde, sind vom Hersteller oder seinem in der Gemeinschaft ansässigen ...
§ 12 EMVG Ortsfeste Anlagen
... Anlage vorgesehen und im Handel nicht erhältlich ist, braucht die in den §§ 4, 7 , 8 und 9 Abs. 3 bis 5 festgelegten Anforderungen nicht zu erfüllen. Dem Gerät sind ...
§ 13 EMVG Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundesnetzagentur
... in Verkehr gebrachte Geräte auf Einhaltung der Anforderungen nach § 4 und §§ 7 bis 9 zu prüfen und bei Nichteinhaltung die Maßnahmen nach § 14 zu veranlassen; ...
§ 14 EMVG Befugnisse der Bundesnetzagentur
... Geräte stichprobenweise auf Einhaltung der Anforderungen nach § 4 und §§ 7 bis 9 zu prüfen, 2. in Verkehr zu bringende oder in Verkehr gebrachte Geräte ...
§ 17 EMVG Gebühren- und Auslagenregelung (vom 08.09.2015)
... der Europäischen Union bereitgestellt hat, wenn ein Verstoß gegen die §§ 6 bis 9 und § 12 Abs. 2 festgestellt wurde, 2. Maßnahmen zur ...
§ 20 EMVG Bußgeldvorschriften
... bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist, 4. entgegen § 7 Abs. 3 Satz 3 eine technische Unterlage oder eine EG-Konformitätserklärung für ein ...
§ 22 EMVG Aufhebung und Änderungen von Rechtsvorschriften
... Personengesellschaft befugt, die Aufgaben der Konformitätsbewertung nach § 7 Abs. 4 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln ...
Anlage 1 EMVG Technische Unterlagen, EG-Konformitätserklärung (vom 28.04.2012)
... nach § 4 Abs. 1 getroffenen Vorkehrungen; die Beschreibung muss insbesondere die nach § 7 Abs. 2 vorgenommene Bewertung der elektromagnetischen Verträglichkeit, die Ergebnisse der ... d) eine Erklärung der benannten Stelle, sofern eine Bewertung nach § 7 Abs. 4 erfolgt ist. 2. EG-Konformitätserklärung Die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln, des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen sowie des Luftverkehrsgesetzes
G. v. 20.04.2012 BGBl. I S. 606
Artikel 2 EMVGuaÄndG
... elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten" durch die Wörter „§ 7 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln" ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Anerkennungs-Verordnung (AnerkV)
Artikel 1 V. v. 07.06.2002 BGBl. I S. 1792; aufgehoben durch § 16 V. v. 11.01.2016 BGBl. I S. 77
§ 5 AnerkV Anerkennung als benannte Stelle (vom 01.03.2008)
... Personengesellschaft befugt, die Aufgaben der Konformitätsbewertung nach § 7 Abs. 4 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln ...

Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG)
G. v. 31.01.2001 BGBl. I S. 170; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1947
§ 7 FTEG Konformitätsbewertungsverfahren (vom 28.04.2012)
... Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen oder der in § 7 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln ...