Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.01.2016 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

II. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMFZustAnO k.a.Abk.)

A. v. 05.02.2008 BGBl. I S. 253 (Nr. 6); aufgehoben durch § 4 A. v. 25.01.2016 BGBl. I S. 120
Geltung ab 01.03.2008; FNA: 2030-14-157 Beamte
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II.



Auf Grund des § 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis den unter I. genannten Behörden, soweit sie nach dieser Anordnung für den Erlass von Widerspruchsbescheiden zuständig sind. Ich behalte mir vor, im Einzelfall oder in Gruppen von Fällen die Vertretung abweichend zu regeln oder die Vertretung selbst zu übernehmen.



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