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III. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMFZustAnO k.a.Abk.)
Die Zuständigkeit auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung und des Versorgungsausgleichs richtet sich nach der BMF-Zuständigkeitsanordnung - Versorgung.