Erste Verordnung zur Änderung der Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung (1. RiFlEtikettStrVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 28.02.2008 BGBl. I S. 291 (Nr. 8); Geltung ab 13.03.2008
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2

Eingangsformel



Auf Grund des § 10 Abs. 3 des Rindfleischetikettierungsgesetzes vom 26. Februar 1998 (BGBl. I S. 380), der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. November 2000 (BGBl. I S. 1510) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 13. März 2008 RiFlEtikettStrV § 1

§ 1 Abs. 1 der Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung vom 5. März 2001 (BGBl. I S. 339) wird wie folgt geändert:

1.
Im einleitenden Satzteil werden nach der Angabe „(ABl. EG Nr. L 204 S. 1)" die Wörter „, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 des Rates vom 20. November 2006 (ABl. EU Nr. L 363 S. 1)," eingefügt.

2.
Die Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

„1. entgegen Artikel 13 Abs. 1 Unterabs. 1 in Verbindung mit

 
a)
Abs. 2 Buchstabe a Satz 1, Buchstabe b oder c, Artikel 14 Satz 1 oder

b)
Abs. 5 Buchstabe a, dieser in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1825/2000 der Kommission vom 25. August 2000 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen (ABl. EG Nr. L 216 S. 8), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 275/2007 der Kommission vom 15. März 2007 (ABl. EU Nr. L 76 S. 12),

jeweils auch in Verbindung mit Artikel 5a Abs. 1, Artikel 5b oder 5c Abs. 1 oder 2 Unterabs. 1 oder 2 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1825/2000 Rindfleisch nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig etikettiert,".

3.
In Nummer 2 Buchstabe a wird die Angabe „dieser in Verbindung mit Artikel 14 Satz 1," durch die Angabe „Artikel 14 Satz 1" ersetzt.

4.
Die Nummern 3 und 4 werden aufgehoben.

5.
Die bisherige Nummer 5 wird neue Nummer 3.

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.






---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 12. März 2008.



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