Artikel 4 - Gesetz zur Neuregelung des Grundstoffüberwachungsrechts (GÜNG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 4 ändert mWv. 19. März 2008 GÜG GÜG-VV

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig treten das Grundstoffüberwachungsgesetz vom 7. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2835), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3686), sowie die Verordnung über Verstöße gegen das Grundstoffüberwachungsgesetz vom 24. Juli 2002 (BGBl. I S. 2915) außer Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 18. März 2008.



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