Gesetz zur Neuregelung des Grundstoffüberwachungsrechts (GÜNG k.a.Abk.)

G. v. 11.03.2008 BGBl. I S. 306 (Nr. 9); Geltung ab 19.03.2008
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Eingangsformel
Artikel 1 Gesetz zur Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln missbraucht werden können
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1 Gesetz zur Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln missbraucht werden können


Artikel 1 ändert mWv. 19. März 2008 GÜG

(gesamter Text siehe Grundstoffüberwachungsgesetz - GÜG)

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Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 19. März 2008 StPO § 100a

In § 100a Abs. 2 Nr. 8 der Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198) geändert worden ist, wird jeweils die Angabe „§ 29" durch die Angabe „§ 19" ersetzt.

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Artikel 3 Änderung des Strafgesetzbuchs


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 19. März 2008 StGB § 261

In § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe b des Strafgesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 29 Abs. 1 Nr. 1 des Grundstoffüberwachungsgesetzes" durch die Angabe „§ 19 Abs. 1 Nr. 1 des Grundstoffüberwachungsgesetzes" ersetzt.

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Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 4 ändert mWv. 19. März 2008 GÜG GÜG-VV

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig treten das Grundstoffüberwachungsgesetz vom 7. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2835), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3686), sowie die Verordnung über Verstöße gegen das Grundstoffüberwachungsgesetz vom 24. Juli 2002 (BGBl. I S. 2915) außer Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 18. März 2008.



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