Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben

Artikel 4 - Viertes Zolländerungsgesetz 1957 (4. ZollÄndG 1957 k.a.Abk.)

G. v. 10.09.1957 BGBl. I S. 1331; aufgehoben durch Artikel 13 G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532
Geltung ab 01.10.1957; FNA: 613-6-1 Zölle

Artikel 4



Die Gesetze der Freien Hansestadt Bremen „Änderung des Zollgesetzes" vom 20. Dezember 1948 (Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen S. 252) und vom 25. April 1949 (Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen S. 72) werden aufgehoben.



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