Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben

Artikel 6 - Viertes Zolländerungsgesetz 1957 (4. ZollÄndG 1957 k.a.Abk.)

G. v. 10.09.1957 BGBl. I S. 1331; aufgehoben durch Artikel 13 G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532
Geltung ab 01.10.1957; FNA: 613-6-1 Zölle

Artikel 6



Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.



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