Eingangsformel - Vierundvierzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung (44. KosmetikVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 12.03.2008 BGBl. I S. 385 (Nr. 9); Geltung ab 18.06.2008, Artikel 2 ab 19.03.2009
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Eingangsformel



Auf Grund des § 28 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 1 und 8 und § 70 Abs. 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 945) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

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Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinien

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2007/53/EG der Kommission vom 29. August 2007 zur Anpassung des Anhangs III der Richtlinie 76/768/EWG des Rates über kosmetische Mittel an den technischen Fortschritt (ABl. EU Nr. L 226 S. 21, Nr. L 22 S. 21) und

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2007/54/EG der Kommission vom 29. August 2007 zur Änderung der Richtlinie 76/768/EWG des Rates über kosmetische Mittel zwecks Anpassung der Anhänge II und III an den technischen Fortschritt (ABl. EU Nr. L 226 S. 21, Nr. L 258 S. 44).



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