Artikel 2 - Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren (VaterKlG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. April 2008 ZPO § 621a, § 621e, § 640, § 641i

Die Zivilprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3202, 2006 I S. 431, 2007 I S. 1781), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 4 des Gesetzes vom 13. März 2008 (BGBl. I S. 313), wird wie folgt geändert:

1.
In § 621a Abs. 1 Satz 1 werden nach den Wörtern „in Verfahren nach" die Wörter „§ 1598a Abs. 2 und 4 und" eingefügt.

2.
In § 621e Abs. 1 und 2 werden jeweils nach den Wörtern „in Verfahren nach" die Wörter „§ 1598a Abs. 2 und 4 und" eingefügt.

3.
§ 640 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden nach dem Wort „nach" die Wörter „§ 1598a Abs. 2 und 4 und" eingefügt.

b)
Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Kindschaftssachen sind Verfahren, welche zum Gegenstand haben

1.
die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses; hierunter fällt auch die Feststellung der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Anerkennung der Vaterschaft,

2.
die Ersetzung der Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung und die Anordnung der Duldung einer Probeentnahme,

3.
die Einsicht in ein Abstammungsgutachten oder die Aushändigung einer Abschrift,

4.
die Anfechtung der Vaterschaft oder

5.
die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der elterlichen Sorge der einen Partei für die andere."

4.
In § 641i Abs. 1 wird jeweils das Wort „Vaterschaft" durch das Wort „Abstammung" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 VaterKlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VaterKlG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Risikobegrenzungsgesetz
G. v. 12.08.2008 BGBl. I S. 1666
Artikel 8 RisikoBegrG Änderung der Zivilprozessordnung
... 2005 (BGBl. I S. 3202, 2006 I S. 431, 2007 I S. 1781), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. März 2008 (BGBl. I S. 441), wird wie folgt geändert: 1. ...


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