Auf Flächen, auf denen Düngemittel oder andere Stoffe aufgebracht werden, die offenkundig nicht nur geringfügig vermehrungsfähige Bestandteile von gentechnisch veränderten Pflanzen enthalten, findet § 10 entsprechende Anwendung.
... Saat- oder Pflanzguts, die Schläge des Betriebs, die Aufbringung von Stoffen nach § 11 und die pflanzenbaulichen Maßnahmen nach den §§ 5, 8 und 10 sowie den ...