Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.10.2013 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

§ 1 - Erste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung (1. AÜGLohnV k.a.Abk.)

V. v. 21.12.2011 BAnz. S. 4608
Geltung ab 01.01.2012 bis 31.10.2013; FNA: 810-31-3-1 Arbeitsförderung

§ 1 Geltungsbereich



1Diese Verordnung findet Anwendung auf alle Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleiher) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit überlassen. 2Diese Verordnung findet auch auf Arbeitsverhältnisse zwischen einem im Ausland ansässigen Verleiher und seinen im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Anwendung.



Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed