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§ 3 - Erste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung (1. AÜGLohnV k.a.Abk.)

V. v. 21.12.2011 BAnz. S. 4608
Geltung ab 01.01.2012 bis 31.10.2013; FNA: 810-31-3-1 Arbeitsförderung

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 3 ändert mWv. 1. November 2013 1. AÜGLohnV

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft und am 31. Oktober 2013 außer Kraft.