Artikel 6 - Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (8. StBerGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung des Strafgesetzbuchs


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 12. April 2008 StGB § 203

In § 203 Abs. 1 Nr. 6 des Strafgesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. März 2008 (BGBl. I S. 306) geändert worden ist, werden nach dem Wort „privatärztlichen" ein Komma und das Wort „steuerberaterlichen" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 6 Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 8. StBerGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 8. StBerGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz (GwBekErgG)
G. v. 13.08.2008 BGBl. I S. 1690, 2009 I S. 816
Artikel 1 GwBekErgG Änderung des Strafgesetzbuches
... der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 666) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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