interne Verweise§ 1 MindZV Geltungsbereich (vom 07.08.2014) ... abweichende Bestimmungen getroffen haben, gelten die §§ 2 bis 5 und 9 bis 11 nicht; darüber hinaus finden für diese Unternehmen die §§ 7 und 8 nur ...
§ 12 MindZV Übergangsvorschrift (vom 07.08.2014) ... vom 4. April 2008 (BGBl. I S. 690) anzuwenden. Die §§ 9 bis 11 sind erstmals für nach dem 31. Dezember 2013 beginnende Geschäftsjahre ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenLebensversicherungsreformgesetz (LVRG)
G. v. 01.08.2014 BGBl. I S. 1330
Artikel 6 LVRG Änderung der Mindestzuführungsverordnung ... abweichende Bestimmungen getroffen haben, gelten die §§ 2 bis 5 und 9 bis 11 nicht; darüber hinaus finden für diese Unternehmen die §§ 7 und 8 nur ... 6. Die §§ 6 und 7 werden durch die folgenden §§ 6 bis 12 ersetzt: „§ 6 Festverzinsliche Anlagen und ... des Jahresabschlusses die Aufsichtsbehörde darüber zu unterrichten. § 11 Veröffentlichungspflicht (1) Lebensversicherungsunternehmen mit Ausnahme der ... vom 4. April 2008 (BGBl. I S. 690) anzuwenden. Die §§ 9 bis 11 sind erstmals für nach dem 31. Dezember 2013 beginnende Geschäftsjahre ... 7. Nach § 12 wird folgende Anlage angefügt: „Anlage (zu § 11 ) Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Geschäftsjahr … ...
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