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Eingangsformel - Fleischgesetz (FleischG k.a.Abk.)

G. v. 09.04.2008 BGBl. I S. 714, 1025 (Nr. 15); zuletzt geändert durch Artikel 102 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Geltung ab 01.11.2008, abweichend siehe § 21; FNA: 7843-6 Vieh- und Fleischwirtschaft
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Eingangsformel


Eingangsformel hat 1 frühere Fassung

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

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Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/96/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. EU Nr. L 363 S. 81), sind beachtet worden.





 

Frühere Fassungen von Eingangsformel Fleischgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 20.06.2008Berichtigung des Fleischgesetzes
vom 09.06.2008 BGBl. I S. 1025

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.