Artikel 2 - Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung (23. EGBlauzBekDVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 12.01.2008 eBAnz AT5 2008 V1; Geltung ab 15.01.2008
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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. Dezember 2008.



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