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2. GentechRÄndV
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Art. 6
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Artikel 6 - Zweite Verordnung zur Änderung gentechnikrechtlicher Vorschriften (2. GentechRÄndV
k.a.Abk.
)
V. v. 28.04.2008
BGBl. I S. 766
(
Nr. 16
); Geltung ab 01.05.2008
4 Änderungen
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
|
wird in 1 Vorschrift zitiert
Artikel 5
←
→
Schlussformel
Artikel 6 Inkrafttreten
Artikel 6 wird in
1 Vorschrift zitiert
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.
---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. April 2008.
Artikel 5
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→
Schlussformel
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Zitierungen von
Artikel 6 Zweite Verordnung zur Änderung gentechnikrechtlicher Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 2. GentechRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. GentechRÄndV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
Artikel 3 2. GentechRÄndV Änderung der Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung
... Anzeige, der Anmeldung" ersetzt. 2. In Satz 2 wird die Angabe §
6
Abs. 1 Satz 2" durch die Angabe § 6 Abs. 1 Satz 1" ersetzt. ... 2. In Satz 2 wird die Angabe § 6 Abs. 1 Satz 2" durch die Angabe §
6
Abs. 1 Satz 1" ersetzt. ...
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