Änderung Anlage BSEUntersV vom 22.07.2010

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Anlage BSEUntersV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 22.07.2010 geltenden Fassung
Anlage BSEUntersV n.F. (neue Fassung)
in der am 22.07.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 14.07.2010 BGBl. I S. 934
(Textabschnitt unverändert)

Anlage (zu § 1 Absatz 1a)


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(Text alte Fassung)

 
(Text neue Fassung)

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