Artikel 3 - Verordnung zur Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung sowie anderer Vorschriften (AGeVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 20. Mai 2008 MargMFV § 6

§ 6 der Margarine- und Mischfettverordnung vom 31. August 1990 (BGBl. I S. 1989, 2259), die zuletzt durch § 3 Abs. 12 des Gesetzes vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2618, 2653) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 1 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 11 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe „§ 59 Abs. 1 Nr. 21 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches" ersetzt.

2.
In Absatz 2 wird die Angabe „§ 53 Abs. 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe „§ 60 Abs. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung sowie anderer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 AGeVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AGeVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Anpassung lebensmittelhygiene- und tierseuchenrechtlicher Vorschriften an den Vertrag von Lissabon und zur Änderung nebenstrafrechtlicher Bestimmungen in Produktverordnungen
V. v. 14.07.2010 BGBl. I S. 929
Artikel 9 LMHuaÄndV Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung
... und Mischfettverordnung vom 31. August 1990 (BGBl. I S. 1989, 2259), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 8. Mai 2008 (BGBl. I S. 797) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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