§ 11 - Tischlermeisterverordnung (TischlMstrV)

V. v. 13.05.2008 BGBl. I S. 826 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39
Geltung ab 01.07.2008; FNA: 7110-3-177 Handwerk im Allgemeinen
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§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 11 ändert mWv. 1. Juli 2008 TischlMstrV

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Tischlermeisterverordnung vom 7. September 1987 (BGBl. I S. 2138) außer Kraft.



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