Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2014 aufgehoben
§ 4 Dauer der Berufsausbildung
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und führt zu dem Abschluss Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerin.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8211/a155043.htm