Artikel 1 - Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung (45. KosmetikVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 31. Dezember 2007 KosmetikV § 3b

In § 3b Abs. 7 Satz 1 der Kosmetik-Verordnung vom 7. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2410), die zuletzt durch die Verordnung vom 12. März 2008 (BGBl. I S. 385) geändert worden ist, wird die Angabe „31. Dezember 2007" durch die Wörter „Ablauf des 31. Dezember 2010" ersetzt.



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