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Zitierungen von § 6 PflegeZG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 PflegeZG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflegeZG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)
Artikel 1 G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2564; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2510
§ 2 FPfZG Familienpflegezeit (vom 01.01.2015)
... nahen Angehörigen nicht überschreiten (Gesamtdauer). (3) Die §§ 5 bis 8 des Pflegezeitgesetzes gelten entsprechend. (4) Die Familienpflegezeit wird auf ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
G. v. 23.12.2014 BGBl. I S. 2462
Artikel 1 PflVerbG Änderung des Familienpflegezeitgesetzes
... nahen Angehörigen nicht überschreiten (Gesamtdauer). (3) Die §§ 5 bis 8 des Pflegezeitgesetzes gelten entsprechend. (4) Die Familienpflegezeit wird auf ...
Artikel 2 PflVerbG Änderung des Pflegezeitgesetzes
... „Pflegezeit" durch das Wort „Freistellung" ersetzt. 5. In § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 wird jeweils das Wort „Pflegezeit" durch das Wort ...
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