Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Genehmigung für Neuanpflanzungen von Rebflächen (2. RebflAnpflVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 28.05.2008 BGBl. I S. 918 (Nr. 20); zuletzt geändert durch Artikel 4 Nr. 1 V. v. 07.11.2008 BGBl. I S. 2166
Geltung ab 31.05.2008
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Eingangsformel



Auf Grund des § 7 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 53 Abs. 3 des Weingesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 985), von denen § 7 Abs. 2 Nr. 1 durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Mai 2007 (BGBl. I S. 753) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:



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