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§ 4 - Seiler-Ausbildungsverordnung (SeilAusbV)

V. v. 22.05.2008 BGBl. I S. 947 (Nr. 21)
Geltung ab 01.08.2008; FNA: 7110-6-97 Handwerk im Allgemeinen

§ 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild



(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.

(2) Die Berufsausbildung zum Seiler und zur Seilerin gliedert sich wie folgt:

Abschnitt A

Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.
Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,

2.
Herstellen von Seilen,

3.
Herstellen und Konfektionieren von Netzen,

4.
Herstellen und Einsetzen von Seilverbindungen und Anschlagmitteln,

5.
Fertigstellen und Montieren von Seilen und Netzen,

6.
Durchführen von Messungen und Prüfungen,

7.
Lagern, Verpacken und versandfertig Machen von Produkten;

Abschnitt B

Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Schwerpunkten:

1.
Seilherstellung,

2.
Seilkonfektion,

3.
Netzkonfektion;

Abschnitt C

Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

4.
Umweltschutz,

5.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,

6.
Betriebliche und technische Kommunikation,

7.
Kundenorientierung,

8.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.



 

Zitierungen von § 4 SeilAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 SeilAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeilAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage SeilAusbV (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Seiler/zur Seilerin
... von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1) a) Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Ein- ... 5 2 Herstellen von Seilen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2) a) Werkstoffe, insbesondere für Naturfaser-, Chemiefa- ... 3 Herstellen und Konfektionieren von Netzen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3) a) Netzarten nach Einsatzgebiet und Belastungsart un- ... und Einsetzen von Seilverbindungen und Anschlagmitteln (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4) a) Seilverbindungen nach Einsatzbedingungen und An- ... Fertigstellen und Montieren von Seilen und Netzen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5) a) Seile oder Netze nach Maß ablängen, Toleranzen ... Durchführen von Messungen und Prüfungen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 6) a) Mess- und Prüfverfahren nach Verwendungszweck ... Lagern, Verpacken und versandfertig Machen von Produkten (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 7) a) Kriterien für das Lagern von Werkstoffen, Seilen und ... 1. Seilherstellung Herstellen von Seilen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1) a) Seilkonstruktion und Material nach Auftrag festle- gen, ... Herstellen und Einsetzen von Seilverbindungen und Anschlagmitteln (§ 4 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2) a) Anschlagmittel nach Einsatzbedingungen und An- ... Herstellen und Konfektionieren von Netzen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3) a) Netzkonstruktion und Material nach Auftrag festle- gen, ... 4 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Abs. 2 Abschnitt C Nr. 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Abs. 2 Abschnitt C Nr. 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes ... 3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Abs. 2 Abschnitt C Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar- ... zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 Abschnitt C Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im ... Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt C Nr. 5) a) Auftragsunterlagen prüfen, Auftragsziele im eigenen ... 4 6 Betriebliche und technische Kommunikation (§ 4 Abs. 2 Abschnitt C Nr. 6) a) Informationsstrukturen nutzen, insbesondere Daten- ... 4 7 Kundenorientierung (§ 4 Abs. 2 Abschnitt C Nr. 7) a) Gespräche mit internen oder externen Kunden ... Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt C Nr. 8) a) Ziele und Aufgaben von qualitätssichernden ...