Eingangsformel - Achte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung (8. EZulVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 03.06.2008 BGBl. I S. 970 (Nr. 22); Geltung ab 01.01.2008
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Eingangsformel



Auf Grund des § 47 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3020), der zuletzt durch Artikel 2 Nr. 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2897) geändert worden ist, in Verbindung mit Artikel 135 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818) verordnet die Bundesregierung:



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